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Rechner · 3 Min.

Wann ist dein Gewinn steuerfrei?

Trage deine Käufe ein, wähle einen Verkaufstag und sieh je Position, wann die einjährige Haltefrist abläuft. Der Rechner summiert die Gewinne, die noch in der Frist stehen, vergleicht sie mit der Freigrenze nach § 23 EStG und schätzt die Steuer mit deinem persönlichen Satz.

Deine Positionen

Eine Zeile je Kauf. Bezeichnung frei wählbar, die Kurse trägst du selbst ein. Vorbelegt sind zwei erfundene Beispiele: Kaufdaten und Kaufkurse sind frei gewählt und keine historischen Kurse. Überschreibe sie mit deinen Zahlen.

Der Tag, an dem du verkaufen würdest.

0 %45 %
Keine Steuerberatung, keine Anlageberatung. Der Rechner bildet den geraden Fall im Privatvermögen ab: gekauft, gehalten, verkauft. Er kennt deine übrigen Einkünfte nicht, rechnet ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer und lässt Gebühren außen vor. Bei mehreren Käufen desselben Kryptowerts verlangt das Bundesfinanzministerium eine Verbrauchsfolge je Wallet, für die Haltefrist gelten die zuerst gekauften Einheiten als verkauft. Staking- und Lending-Erträge sind laufende Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und gehören nicht in diese Liste.
Noch bis zum steuerfreien Verkauf
Gewinn in der Frist
Freigrenze
Geschätzte Steuer
Gewinn außerhalb der Frist

Die Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres zusammen, also auch für Positionen, die hier nicht stehen.

Jede Position einzeln

Haltefrist, Stand und Ergebnis je Position
BezeichnungGekauft amFrist endetStand am VerkaufstagGewinn

Gezeigt wird der Stand am gewählten Verkaufstag. Bei mehreren Käufen derselben Bezeichnung entscheidet die Verbrauchsfolge je Wallet, welche Einheiten ein Teilverkauf trifft.

Hinweis: Keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Der Rechner bildet den geraden Fall im Privatvermögen ab, verbindlich rechnet allein das Finanzamt nach deinen Belegen.

So rechnet das Werkzeug

Für jede Position bildet der Rechner drei Zahlen: den Gewinn, das Ende der Haltefrist und den Abstand zum Verkaufstag. Der Gewinn ist Menge mal Verkaufskurs minus Menge mal Kaufkurs, ohne Gebühren. Das Ende der Frist liegt ein Jahr nach dem Kauftag: Wer am 14. März 2025 kauft, dessen Frist endet mit Ablauf des 14. März 2026, ein Verkauf ab dem 15. März 2026 ist steuerfrei. Fällt der Kauf auf den 29. Februar, endet die Frist am letzten Tag des Februars im Folgejahr.

Danach sortiert der Rechner die Positionen in zwei Töpfe. Alles, was am gewählten Verkaufstag noch in der Frist steht, landet im steuerpflichtigen Topf, Gewinne und Verluste zusammen. Alles, was die Frist hinter sich hat, zählt zum steuerfreien Topf. Die Summe des ersten Topfes vergleicht der Rechner mit der Freigrenze des Verkaufsjahres. Bleibt sie darunter, fällt keine Steuer an. Erreicht oder übersteigt sie die Grenze, wird der volle Betrag mit deinem eingestellten Steuersatz multipliziert. Die große Zahl oben zeigt, wie viele Tage noch fehlen, bis die früheste noch gebundene Position frei wird.

Die Regeln dahinter, mit Paragraf

Kryptowerte sind nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) andere Wirtschaftsgüter. Für sie gilt § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG: Ein Verkauf ist nur dann ein privates Veräußerungsgeschäft, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Danach ist der Gewinn steuerfrei, egal wie hoch er ist. Innerhalb des Jahres greift der persönliche Einkommensteuersatz, nicht der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent.

VorschriftZahlWas sie regelt
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG1 JahrHaltefrist für private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern
§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG1.000 €Freigrenze je Kalenderjahr, ab dem Veranlagungszeitraum 2024, bis 2023 waren es 600 €
§ 23 Abs. 3 Satz 7 EStGnur § 23Verluste zählen nur gegen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, sonst gar nicht
§ 22 Nr. 3 Satz 2 EStG256 €eigene Freigrenze für laufende Einkünfte aus Staking und Lending
BMF vom 6. März 2025, Rn. 6310 Jahregreifen bei Currency und Payment Token nicht, die Frist bleibt bei einem Jahr
Grundlage: Einkommensteuergesetz in der Fassung auf gesetze-im-internet.de und das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zu Kryptowerten. Die Anhebung der Freigrenze von 600 € auf 1.000 € steht in Artikel 2 Nummer 5 des Wachstumschancengesetzes vom 27. März 2024, der mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist und damit erstmals für den Veranlagungszeitraum 2024 gilt.
Hinweis: Die 1.000 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei einem Gesamtgewinn von 999 € bleibt alles steuerfrei, bei 1.000 € ist der volle Betrag steuerpflichtig. Der Gesetzeswortlaut lautet: Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1.000 € betragen hat. Gezählt werden dabei alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres zusammen, auch solche ohne Bezug zu Kryptowerten.

Warum die Reihenfolge der Käufe zählt

Wer denselben Kryptowert mehrfach gekauft hat, muss beim Verkauf sagen, welche Einheiten weggehen. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 nennt in Randnummer 61 zuerst die Einzelbetrachtung. Ist sie nicht möglich, gelten für die Haltefrist die zuerst angeschafften Einheiten als verkauft, für die Wertermittlung ist die Durchschnittsmethode vorgesehen, aus Vereinfachungsgründen darf auch dort zuerst gekauft, zuerst verkauft angesetzt werden. Wichtig ist die Klammer darum: Die Betrachtung ist walletbezogen. Innerhalb einer Wallet bleibt die einmal gewählte Methode, bis alle Einheiten dieser Bezeichnung verkauft sind. Wer dieselbe Münze in drei Wallets hält, hat drei getrennte Rechnungen und drei getrennte Wahlrechte.

Für die Erklärung gegenüber dem Finanzamt gilt seit demselben Schreiben eine deutliche Mitwirkungspflicht. Verlangt werden unter anderem Nachweise über Kauf und Verkauf, die angesetzten Kurse, die Quelle dieser Kurse, die gewählte Verbrauchsfolge je Wallet und die Dokumentation von Umschichtungen innerhalb von Wallets. Der Rechner hier ersetzt diese Aufzeichnungen nicht, er macht nur sichtbar, worauf es ankommt.

Wo der Rechner aufhört

Er rechnet je Zeile, nicht nach Verbrauchsfolge. Wer zehnmal Bitcoin gekauft und einmal einen Teil verkauft hat, muss selbst zuordnen, welche Kaufzeilen der Verkauf trifft. Gebühren beim Kauf und Verkauf bleiben außen vor, obwohl beide den steuerpflichtigen Gewinn mindern: Kaufgebühren zählen nach dem BMF-Schreiben zu den Anschaffungsnebenkosten, die im Zusammenhang mit der Veräußerung aufgewendeten Transaktionsgebühren sind nach Randnummer 59 als Werbungskosten zu berücksichtigen. Ebenso fehlen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, der Steuersatz ist eine Annahme und kein Bescheid. Tausch von Münze gegen Münze ist ein Verkauf und ein Kauf zugleich, das lässt sich hier nur als zwei getrennte Zeilen abbilden. Staking, Lending, Mining, Airdrops und Hard Forks folgen eigenen Regeln und gehören nicht in diese Liste. Und der Rechner kennt weder deine übrigen Einkünfte noch deinen Familienstand. Wer verkaufen will, klärt das Ergebnis mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

Häufige Fragen

Wann genau ist ein Kryptogewinn steuerfrei?

Wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Bei einem Kauf am 14. März 2025 endet die Frist mit Ablauf des 14. März 2026. Ein Verkauf am 15. März 2026 oder später ist steuerfrei, unabhängig von der Höhe des Gewinns.

Gilt die Haltefrist von zehn Jahren, wenn ich mit den Coins Erträge erziele?

Nein. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG verlängert die Frist zwar bei Wirtschaftsgütern, die als Einkunftsquelle dienen. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 stellt in Randnummer 63 jedoch klar, dass diese Verlängerung bei Currency und Payment Token nicht angewendet wird.

Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?

Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei, versteuert wird nur der Teil darüber. Eine Freigrenze kippt: Bei 999 € Gesamtgewinn bleibt alles steuerfrei, bei 1.000 € ist der volle Betrag steuerpflichtig. § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG regelt eine Freigrenze, keinen Freibetrag.

Zählen Verluste innerhalb des Jahres mit?

Ja, sie mindern den Gesamtgewinn des Kalenderjahres. Bleibt unter dem Strich ein Verlust, darf er nach § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG nur gegen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres gerechnet werden. Satz 8 lässt zusätzlich die Verrechnung mit solchen Gewinnen aus dem Vorjahr und den Folgejahren zu. Gegen Lohn oder Zinsen zählt er nicht.

Sind Staking-Erträge auch nach einem Jahr steuerfrei?

Die Erträge selbst sind es nicht. Sie sind im Zeitpunkt des Zuflusses sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG mit einer eigenen Freigrenze von 256 € im Jahr. Die zugeflossenen Coins starten danach ihre eigene einjährige Haltefrist für einen späteren Verkauf.

Quellen

  1. § 23 EStG, private VeräußerungsgeschäfteBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 22 EStG, Arten der sonstigen EinkünfteBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte, BMF-Schreiben vom 6. März 2025Bundesministerium der Finanzen
  4. Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024, Artikel 2 Nummer 5 und Artikel 35 Absatz 4Bundesgesetzblatt 2024 Teil I Nr. 108, recht.bund.de