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Wo gehören deine Schlüssel hin?
Sechs Fragen zu Betrag, Handelsfrequenz, Technik und Sicherung. Danach siehst du, welche der vier Verwahrformen zu deinen Antworten passt, wie knapp die anderen drei liegen und welche drei Schritte als Nächstes anstehen. Ohne Produktnamen, ohne Anbieter.
Frage 1 von 6
Um welchen Betrag geht es ungefähr?
Deine nächsten drei Schritte
Das Ergebnis ordnet deine Antworten einer Gattung zu. Es nennt bewusst keine Hersteller, keine Apps und keine Handelsplätze und ersetzt keine eigene Prüfung.
Hinweis: Der Finder ordnet deine Antworten einer Gattung zu. Er nennt keine Hersteller und keine Handelsplätze und ist keine Anlageberatung.
So wählt das Werkzeug
Hinter den sechs Fragen liegt eine Punktetabelle. Jede Antwortkarte vergibt null bis vier Punkte an jede der vier Verwahrformen: eigene Hardware-Wallet, Software-Wallet auf Handy oder Rechner, Verwahrung durch einen Anbieter, oder die Kombination aus einem kleinen griffbereiten Teil und einem großen offline verwahrten Rest. Am Ende gewinnt die Form mit der höchsten Summe, bei Gleichstand hat die Kombination Vorrang, danach die Hardware-Wallet. Die Balken im Ergebnis zeigen alle vier Summen im Verhältnis zum Sieger, damit du siehst, wie knapp oder klar die Sache ist. Am stärksten wiegen zwei Fragen: der Betrag und die Frage, wem du die Schlüssel anvertraust. Die Frage nach dem Aufbewahrungsort wirkt als Bremse: Wer keinen sicheren Ort für eine Wortliste auf Papier hat, bekommt für die Hardware-Wallet und für die Kombination null Punkte und dazu einen deutlichen Hinweis.
Fremde Verwahrung oder eigene Schlüssel
Die eine große Weiche heißt: Wer hält den privaten Schlüssel? Liegt er beim Anbieter, ist dein Guthaben eine Forderung gegen dieses Unternehmen. Die BaFin weist in ihrer Warnung vom 22. August 2022 ausdrücklich darauf hin, dass Kryptowerte nicht dem Schutz der Einlagensicherung unterfallen und in aller Regel auch die Anlegerentschädigung nicht greift. Was im Insolvenzfall bleibt, hängt davon ab, ob ein Aussonderungsrecht besteht. Wie real das ist, zeigte die Insolvenz von FTX im November 2022, bei der Kundenguthaben über Nacht eingefroren waren. Hältst du die Schlüssel dagegen selbst, gibt es keine Gegenpartei, aber auch keine Rückstelltaste: Eine verlorene Wortliste kann niemand wiederherstellen.
| Verwahrform | Schlüssel liegt | Hauptrisiko | Passt zu |
|---|---|---|---|
| Hardware-Wallet | bei dir, offline im Gerät | Verlust der Wortliste, Verlust des Geräts ohne Sicherung | größere Beträge, seltenes Handeln |
| Software-Wallet | bei dir, auf Handy oder Rechner | Schadsoftware, unsicheres Gerät | Alltagsbeträge, Zahlungen unterwegs |
| Verwahrung beim Anbieter | beim Anbieter | Zahlungsunfähigkeit, Kontoübernahme | kleine Beträge, häufiger Handel |
| Kombination | aufgeteilt | Aufwand, zwei Systeme im Griff behalten | mittlere bis große Beträge mit Alltagsbedarf |
Innerhalb der Selbstverwahrung trennt man heiße von kalten Wallets. Heiß heißt: Das Gerät mit dem Schlüssel hängt am Netz, also Handy oder Rechner. Kalt heißt: Der Schlüssel ist nie online, das Gerät unterschreibt Zahlungen für sich allein. Beide arbeiten mit derselben Sicherung, der Wortliste nach dem Standard BIP 39. Aus 128 bis 256 Bit Zufall entstehen 12 bis 24 Wörter, üblich sind 12 oder 24. Diese Wörter sind der Schlüssel, nicht das Gerät. Wer sie abfotografiert, in einer Notiz-App speichert oder in eine Wolke lädt, hat die Verwahrung faktisch wieder abgegeben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik rät entsprechend, keine großen Summen in einer Wallet auf PC oder Smartphone zu halten und mehrere Sicherungen anzulegen.
Wo der Finder aufhört
Sechs Fragen sind eine grobe Einordnung, keine Sicherheitsprüfung. Der Finder kennt dein Gerät nicht, weiß nichts über deine Wohnsituation und kann nicht beurteilen, ob ein Anbieter eine Erlaubnis nach der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte hat. Er nennt keine Hersteller, keine Handelsplätze und keine Apps, weil eine Empfehlung immer vom Einzelfall abhängt und weil Produkte schneller altern als Prinzipien. Auch Sonderfälle bleiben außen vor: gemeinsame Verwahrung mit mehreren Unterschriften, Nachlassregelungen für Angehörige, Verwahrung im Betriebsvermögen. Und schließlich schützt keine Verwahrform vor dem häufigsten Schaden überhaupt, nämlich davor, dass jemand freiwillig auf eine Aufforderung hin Geld überweist oder eine Wortliste eintippt. Gegen diesen Weg hilft nur Misstrauen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen heißer und kalter Wallet?
Heiß heißt, dass das Gerät mit dem privaten Schlüssel am Netz hängt, also eine App auf Handy oder Rechner. Kalt heißt, dass der Schlüssel nie online war und Zahlungen im Gerät selbst unterschrieben werden. Heiß ist bequemer, kalt ist gegen Schadsoftware deutlich robuster.
Ist mein Guthaben beim Anbieter geschützt wie Geld auf dem Girokonto?
Nein. Die BaFin stellt in ihrer Warnung vom 22. August 2022 klar, dass Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen und die Anlegerentschädigung in aller Regel nicht greift. Was im Insolvenzfall übrig bleibt, richtet sich nach dem Insolvenzrecht und danach, ob ein Aussonderungsrecht besteht.
Reicht es, die zwölf Wörter in einer Passwort-App zu speichern?
Das verlagert die Sicherheit auf dieses eine Programm und auf das Gerät, auf dem es läuft. Der übliche Rat lautet: Wörter auf Papier oder Metall, getrennt vom Gerät aufbewahrt, kein Foto und keine Datei. Wer digital sichern will, sollte wenigstens eine zweite, rein analoge Sicherung haben.
Brauche ich eine Hardware-Wallet schon bei 200 Euro?
Meist nicht. Ein Gerät kostet Geld und einen Einrichtungsabend, das steht bei kleinen Beträgen in keinem Verhältnis. Der Finder gibt bei Beträgen unter 500 Euro deshalb die meisten Punkte an die bequemen Formen. Ab dem Punkt, an dem ein Verlust wehtun würde, dreht sich das Verhältnis.
Warum nennt der Finder keine Produkte?
Weil eine Produktempfehlung vom Einzelfall abhängt und weil Modelle, Firmen und Erlaubnisse schneller wechseln als die Prinzipien dahinter. Der Finder beschreibt deshalb Gattungen. Welches Gerät oder welcher Anbieter dazu passt, prüfst du selbst, etwa anhand der Erlaubnis und der Unternehmensdaten.
Quellen
- Blockchain und Kryptowährung: Hinweise für Verbraucherinnen und VerbraucherBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- BaFin aktualisiert Warnung zu Risiken bei KryptowertenBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, 22.08.2022
- Secure your walletbitcoin.org
- BIP 39: Mnemonic code for generating deterministic keysBitcoin Improvement Proposals


