Grundlagen · Ablauf und Pflichten
Bitcoin kaufen, die ersten Schritte in vier Entscheidungen
Vier Entscheidungen stehen zwischen Ihnen und dem ersten Bruchteil eines Bitcoin. Drei davon kosten Geld, und drei sind gesetzlich geregelt.
KI-SymbolbildSie wählen einen Anbieter mit Zulassung nach MiCA, weisen sich nach dem Geldwäschegesetz aus, zahlen Euro ein, kaufen zum Marktpreis, mit Limit oder per Sparplan, entscheiden über die Verwahrung und sichern von Anfang an alle Belege für die Steuer.
Der erste Kauf besteht aus vier Entscheidungen: bei wem, mit welchem Ausweisverfahren, zu welcher Kaufart und wo die Einheiten danach liegen. Drei davon kosten Geld, eine kostet Nerven. Die Reihenfolge unten folgt dem tatsächlichen Ablauf in Deutschland, mit den Vorschriften, die dahinterstehen.
Schritt 1: einen Anbieter mit Erlaubnis wählen
Seit dem 30. Dezember 2024 gilt in der gesamten EU die Verordnung (EU) 2023/1114 vom 31. Mai 2023, kurz MiCA. Ihr Artikel 59 verbietet es, in der Union Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten, ohne nach Artikel 63 zugelassen zu sein oder zu den Stellen zu zählen, denen Artikel 60 das erlaubt, darunter Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und E-Geld-Institute. Für vermögenswertereferenzierte Token und E-Geld-Token, also die Titel III und IV, gilt die Verordnung schon seit dem 30. Juni 2024.
Bestandsanbieter bekamen Zeit. Artikel 143 Absatz 3 erlaubt ihnen, bis zum 1. Juli 2026 weiterzuarbeiten oder bis zur Entscheidung über ihren Zulassungsantrag nach Artikel 63, je nachdem, was zuerst eintritt; zugleich lässt er den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Möglichkeit, diese Frist zu verkürzen. Deutschland hat das getan: Nach § 50 Absatz 2 Nummer 3 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes erlosch die als fortbestehend geltende Erlaubnis spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025. Wer heute in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, braucht also eine Zulassung. Ob ein Anbieter sie hat, steht in der Unternehmensdatenbank der BaFin; prüfen Sie dort den vollständigen Firmennamen, nicht den Markenauftritt.
Artikel 66 verpflichtet zugelassene Anbieter außerdem, ehrlich und im besten Interesse der Kunden zu handeln, Werbung als solche zu kennzeichnen und vor den Risiken von Geschäften mit Kryptowerten zu warnen.
Schritt 2: die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz
Ohne Ausweis geht es nicht. § 10 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes zählt 5 allgemeine Sorgfaltspflichten auf, darunter die Identifizierung des Vertragspartners, die Abklärung eines wirtschaftlich Berechtigten und die laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung. Für Transaktionen außerhalb einer Geschäftsbeziehung greift die Pflicht bei Kryptowerten schon ab 1.000 Euro, während sie bei sonstigen Transaktionen erst bei 15.000 Euro einsetzt.
Der Zeitpunkt steht in § 11 Absatz 1: Identifiziert wird vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder vor Durchführung der Transaktion. Erhoben werden nach § 11 Absatz 4 bei natürlichen Personen Vorname und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift. Halten Sie Ausweis oder Reisepass bereit und rechnen Sie damit, dass ein Video- oder Postverfahren ein paar Minuten bis wenige Tage dauert.
Schritt 3: einzahlen und die Kaufart wählen
Geld kommt meist per Überweisung auf das Konto beim Anbieter, seltener per Karte. Danach stehen üblicherweise drei Kaufarten zur Wahl. Beim Kauf zum Marktpreis wird sofort zum nächstbesten Kurs ausgeführt; Sie wissen, dass es klappt, aber nicht genau zu welchem Preis. Beim Kauf mit Limit legen Sie einen Höchstpreis fest; Sie kennen den Preis, aber nicht, ob und wann ausgeführt wird. Ein Sparplan kauft in festen Abständen für einen festen Betrag, üblich sind monatliche oder wöchentliche Raten.
Ein ganzer Bitcoin ist dabei nicht nötig. 1 BTC besteht aus 100.000.000 kleinsten Einheiten, und Anbieter setzen Mindestbeträge nach unserer Beobachtung meist im Bereich von 1 bis 25 Euro an; das ist ein Erfahrungswert der Redaktion, keine Erhebung. Achten Sie auf zwei Stellschrauben: ob Sie im Orderbuch handeln oder in einem vereinfachten Modus, und ob der angezeigte Kurs der Handelskurs ist oder bereits einen Aufschlag enthält.
Beträge lassen sich vorher durchrechnen. Wie viele der kleinsten Einheiten ein Eurobetrag ergibt, zeigt der Satoshi-Euro-Rechner; wie sich mehrere Käufe zu einem Durchschnittspreis verrechnen, der Einstandskurs-Rechner. Ob regelmäßige Raten zu Ihnen passen, ist eine eigene Frage, die der Text zum Krypto-Sparplan behandelt.
Was der Kauf kostet
Der Preis auf dem Bildschirm ist selten der Preis, den Sie zahlen. Vier Posten kommen zusammen: die ausgewiesene Gebühr, die Spanne zwischen An- und Verkaufskurs, mögliche Aufschläge im vereinfachten Kaufmodus und die Kosten für Ein- und Auszahlung. Die folgenden Spannen sind Erfahrungswerte der Redaktion aus öffentlich einsehbaren Preisverzeichnissen, keine erhobene Stichprobe. Artikel 66 und Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe f MiCA verpflichten zugelassene Anbieter dazu, Gebühren, Kosten und Entgelte offenzulegen; Sie können jede Zeile bei Ihrem Anbieter nachschlagen.
| Kostenart | Wann sie anfällt | Spanne (Erfahrungswert) | Worauf Sie achten |
|---|---|---|---|
| Handelsgebühr | bei jedem Kauf und Verkauf | 0,1 bis 1,5 Prozent | oft gestaffelt nach Monatsumsatz |
| Spanne zwischen An- und Verkauf | immer, auch ohne ausgewiesene Gebühr | 0,1 bis 2 Prozent | steigt bei dünnem Handel und nachts |
| Aufschlag im einfachen Kaufmodus | beim Kauf ohne Orderbuch | 1 bis 3 Prozent | wird oft nicht getrennt ausgewiesen |
| Einzahlung | bei Überweisung, Karte, Lastschrift | 0 Prozent bei Überweisung, 1 bis 3 Prozent per Karte | Überweisung ist meist der günstigste Weg |
| Auszahlung in Euro | beim Zurückholen aufs Bankkonto | 0 bis 2 Euro je Vorgang | Eilüberweisungen kosten extra |
| Netzgebühr beim Abheben | beim Übertrag auf eine eigene Wallet | schwankt mit der Auslastung des Netzes | manche Anbieter schlagen pauschal auf |
Schritt 4: Verwahrung entscheiden
Nach dem Kauf liegen die Einheiten zunächst beim Anbieter. Artikel 75 MiCA verlangt dafür einen Vertrag, der unter anderem die Verwahrstrategie, das Authentifizierungssystem, die Sicherheitssysteme und die Gebühren beschreibt, und er verpflichtet den Anbieter, ein Register der Positionen je Kunde zu führen. Ein gesetzlicher Einlagenschutz wie bei Bankguthaben besteht dabei nicht.
Die Alternative ist die eigene Verwahrung. Dann halten Sie den geheimen Schlüssel selbst, meist gesichert über eine Wiederherstellungsphrase aus 12 oder 24 Wörtern. Damit verschwindet das Anbieterrisiko, und das Risiko eigener Fehler tritt an seine Stelle: verlorene Notiz, abfotografierte Phrase, unbrauchbares Backup. Welche Bauart zu Ihrer Summe und Ihrem Nutzungsverhalten passt, klärt der Wallet-Typ-Finder.
Wer überträgt, sollte den ersten Übertrag klein halten. Schicken Sie einen Bruchteil, warten Sie die Bestätigungen ab, prüfen Sie den Eingang, und schicken Sie erst danach den Rest. Eine falsch eingetippte Empfangsadresse lässt sich nicht zurückholen, und es gibt keine Stelle, die den Vorgang storniert. Rechnen Sie außerdem mit 1 bis 6 Bestätigungen, bis der Empfänger den Eingang als endgültig behandelt, je nach Anbieter also im Mittel zwischen 10 und 60 Minuten; die Blockzeit ist zufällig, im Einzelfall dauert es länger.
Was Sie vor dem ersten Kauf klären
Erstens die Steuer. Bitcoin fällt unter § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG: Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr, ist der Gewinn steuerpflichtig, danach nicht mehr. Nach § 23 Absatz 3 Satz 5 EStG bleiben Gewinne steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro beträgt; bis 2023 lag diese Freigrenze bei 600 Euro. Eine Freigrenze ist kein Freibetrag: 1 Euro darüber macht den vollen Betrag steuerpflichtig. Details stehen im Text zu Krypto-Steuern und Haltefrist.
Zweitens die Belege. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 fasst das Schreiben vom 10. Mai 2022 neu und regelt in Abschnitt III unter anderem die Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten im Privatvermögen. Sichern Sie ab dem ersten Kauf Datum, Menge, Kurs, Gebühren und Anbieter, und laden Sie Transaktionsübersichten herunter, solange Sie Zugang haben. Wer ein Steuerprogramm nutzt, sollte die Berichtseinstellungen mit abspeichern, etwa das verwendete Verbrauchsfolgeverfahren.
Drittens der Betrag. Setzen Sie nur Geld ein, dessen vollständigen Verlust Sie tragen können, und klären Sie vorher, wie Sie wieder herauskommen: Welcher Weg führt zurück aufs Bankkonto, wie lange dauert er, was kostet er. Diese Frage lässt sich vor dem Kauf in fünf Minuten beantworten und nach einem Kursrutsch nicht mehr in Ruhe.
Häufige Fragen
Muss ich mich beim Kauf von Bitcoin ausweisen?
Ja. § 10 Geldwäschegesetz verpflichtet Anbieter zur Identifizierung des Vertragspartners, § 11 Absatz 1 verlangt sie vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder vor der Transaktion. Erhoben werden Vorname und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift. Bei Transaktionen außerhalb einer Geschäftsbeziehung greift die Pflicht für Kryptowerte bereits ab 1.000 Euro.
Woran erkenne ich, ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat?
Seit dem 30. Dezember 2024 verlangt Artikel 59 MiCA eine Zulassung für Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU. In Deutschland erteilt sie die BaFin, und die Unternehmensdatenbank der Aufsicht weist zugelassene Institute aus. Suchen Sie dort nach dem vollständigen Firmennamen aus dem Impressum, nicht nach dem Markennamen der App, und prüfen Sie den Sitz des Unternehmens.
Was passiert, wenn ich innerhalb eines Jahres verkaufe?
Dann greift § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG, und der Gewinn zählt zu den privaten Veräußerungsgeschäften. Steuerfrei bleibt er nur, wenn der Gesamtgewinn aus allen solchen Geschäften im Kalenderjahr unter 1.000 Euro liegt. Bis 2023 waren es 600 Euro. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Was kostet der erste Kauf wirklich?
Neben der ausgewiesenen Gebühr zahlen Sie die Spanne zwischen An- und Verkaufskurs, oft einen Aufschlag im vereinfachten Kaufmodus und die Kosten für Ein- und Auszahlung. Nach unserer Erfahrung aus öffentlich einsehbaren Preisverzeichnissen, nicht aus einer eigenen Erhebung, summiert sich das je nach Weg auf grob 0,2 bis 3 Prozent je Vorgang, bei Kartenzahlung im einfachen Kaufmodus auch auf mehr. Artikel 66 und Artikel 75 MiCA verpflichten zugelassene Anbieter, Gebühren und Entgelte offenzulegen, Sie können also jede Zeile nachschlagen.
Sollte ich die Bitcoin beim Anbieter lassen oder selbst verwahren?
Beides hat ein eigenes Risiko. Beim Anbieter verlassen Sie sich auf dessen Sicherheit und Bestand; Artikel 75 MiCA schreibt Vertrag, Verwahrstrategie und ein Register der Kundenpositionen vor, einen gesetzlichen Einlagenschutz gibt es aber nicht. Bei eigener Verwahrung tragen Sie das Risiko fehlerhafter Backups. Für kleine Beträge ist die Anbieterverwahrung üblich, für größere die eigene.
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für KryptowerteAmtsblatt der Europäischen Union · 31.05.2023
- § 50 KMAG, Übergangsvorschrift zur Erbringung von Kryptowerte-DienstleistungenBundesamt für Justiz · abgerufen 13.09.2026
- § 10 Geldwäschegesetz, Allgemeine SorgfaltspflichtenBundesamt für Justiz · abgerufen 13.09.2026
- § 11 Geldwäschegesetz, IdentifizierungBundesamt für Justiz · abgerufen 13.09.2026
- § 23 EStG, Private VeräußerungsgeschäfteBundesamt für Justiz · abgerufen 13.09.2026
- Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter KryptowerteBundesministerium der Finanzen · 06.03.2025


