Anlegen · Sparplan geprüft
Was ein Krypto-Sparplan wirklich leistet
Der Durchschnittskosteneffekt betrifft den Einstiegspreis, nicht das Risiko des gekauften Werts. Dieser Text trennt beides, zeigt die belegte Modellrechnung dazu und nennt die steuerlichen Folgen jeder einzelnen Rate.
KI-SymbolbildEin Krypto-Sparplan verteilt den Einstiegszeitpunkt über viele Raten und glättet den Durchschnittspreis, er senkt aber weder die Schwankung noch das Risiko eines Totalverlusts: In einer Modellrechnung der BIZ mit 100 US-Dollar je Monat lagen bis Dezember 2022 über vier Fünftel im Minus.
Ein Sparplan kauft in festen Abständen für einen festen Betrag. Weil der Betrag gleich bleibt und der Kurs nicht, erhalten Sie bei niedrigen Kursen mehr Einheiten und bei hohen weniger. Daraus entsteht der Durchschnittskosteneffekt. Er betrifft den Einstiegspreis, nicht das Risiko des gekauften Werts.
Was der Durchschnittskosteneffekt tatsächlich tut
Der Effekt macht genau eine Sache: Er verteilt den Einstiegszeitpunkt über viele Termine, statt alles auf ein Datum zu setzen. Dadurch sinkt die Wahrscheinlichkeit, versehentlich den gesamten Betrag am teuersten Tag eines Jahres einzusetzen, und ebenso die Wahrscheinlichkeit, ihn am günstigsten Tag einzusetzen.
Drei Dinge leistet er nicht. Er senkt nicht die Schwankungsbreite des gekauften Werts: Nach den Daten der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich verloren Bitcoin und Ether im Jahr 2022 rund 75 Prozent, unabhängig davon, in wie vielen Schritten jemand gekauft hatte. Er senkt nicht das Risiko eines Totalverlusts: Wenn ein Wert auf null geht, geht jede einzelne Rate mit, und die gemeinsame Warnung von ESMA, EBA und EIOPA vom 17. März 2022 nennt genau diesen vollständigen Verlust als reale Möglichkeit. Und er ist keine Renditequelle. Ein Sparplan ist eine Kauftechnik, kein Schutzmechanismus.
Was die Zahlen zu regelmäßigen Käufen zeigen
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich hat im Bulletin Nr. 69 vom 20. Februar 2023 genau diesen Fall durchgerechnet. Grundlage ist ein Datensatz zu mehr als 200 Handels-Apps in 95 Ländern von August 2015 bis Mitte Dezember 2022. Die Annahme der Simulation: Jeder neue Nutzer kauft im Monat des ersten App-Downloads und in jedem Folgemonat Bitcoin für 100 US-Dollar.
Das Ergebnis bis Dezember 2022: Über vier Fünftel dieser Nutzer hätten Verlust gemacht. Der mittlere Nutzer hätte 431 US-Dollar verloren, knapp die Hälfte der eingezahlten 900 US-Dollar. Ein zweiter Wert aus derselben Auswertung erklärt, warum: Fast drei Viertel der Nutzer luden eine Handels-App erst, als Bitcoin über 20.000 US-Dollar notierte, und die Nutzerzahlen zogen im Schnitt rund zwei Monate nach Kursanstiegen an.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Es handelt sich um eine Modellrechnung mit festen Annahmen, nicht um gemessene Depotstände. Und sie endet im Dezember 2022. Sie sagt deshalb nichts über spätere oder künftige Zeiträume, sondern zeigt, dass regelmäßiges Kaufen in einem fallenden Markt genauso Verlust bringt wie ein Einmalkauf. Welche Schwankungen dabei belegt sind, steht im Text zur Volatilität von Bitcoin.
Einmalkauf und Sparplan nebeneinander
Der Unterschied liegt weniger im Ergebnis als im Ablauf, in der Zahl der Vorgänge und in den Pflichten, die daraus folgen. Die folgende Übersicht stellt beide Wege gegenüber.
| Kriterium | Einmalkauf | Sparplan, monatliche Rate |
|---|---|---|
| Kaufvorgänge im Jahr | 1 | 12 |
| Einstiegspreis | Kurs eines Tages | Mittel aus 12 Kursen |
| Schwankung des Bestands | unverändert | unverändert |
| Risiko eines Totalverlusts | unverändert | unverändert |
| Haltefristen nach § 23 EStG | 1 Frist | 12 Fristen |
| Belege für die Steuererklärung | 1 Kaufbeleg | 12 Kaufbelege |
| Gebührenvorgänge | 1 | 12 |
| Verbrauchsfolge beim Verkauf | eindeutig | FiFo je Wallet, BMF-Schreiben |
Was jede Rate steuerlich auslöst
Kryptowerte sind nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 andere Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG; der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 14. Februar 2023 unter dem Aktenzeichen IX R 3/22 bestätigt. Für Sie heißt das: Jede Rate ist eine eigene Anschaffung mit einer eigenen Frist von einem Jahr. Bei zwölf Raten laufen zwölf Fristen nebeneinander.
Nach § 23 Absatz 3 Satz 5 EStG bleiben Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro beträgt. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Bei 1.000 Euro Gewinn ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Die Verlängerung der Frist auf zehn Jahre nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG greift bei Currency und Payment Token laut Randnummer 63 des BMF-Schreibens nicht.
Beim Verkauf stellt sich die Frage, welche Rate als verkauft gilt. Das BMF-Schreiben lässt in Randnummer 61 zu, die zuerst angeschafften Kryptowerte einer Handelsbezeichnung als zuerst veräußert zu behandeln, also FiFo, und zwar walletbezogen. Die einmal gewählte Methode ist innerhalb einer Wallet beizubehalten. Die Fristen beginnen nach jedem Tausch neu, auch beim Tausch von einem Kryptowert in einen anderen. Wann welche Rate frei wird, rechnet der Haltefrist-Rechner aus.
Was zwölf Raten im Jahr kosten
Kosten fallen bei jedem Kauf an, nicht einmal im Jahr. Die Verbraucherzentrale formuliert den Grundsatz nüchtern: Kosten sind sicher, Erträge sind es nicht. Rechnen Sie deshalb vor der ersten Rate durch, was übrig bleibt.
Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten, nicht mit Marktangaben: Bei einer Rate von 100 Euro und einer Gebühr von 1 Prozent zahlen Sie 1 Euro je Kauf und 12 Euro im Jahr. Bei 1,5 Prozent sind es 18 Euro, bei 2 Prozent 24 Euro. Dazu kommt der Spread, also die Spanne zwischen An- und Verkaufskurs, die im Kurs steckt und selten getrennt ausgewiesen wird. Bei kleinen Raten fällt ein fester Mindestbetrag je Ausführung besonders stark ins Gewicht: 1 Euro Mindestgebühr sind bei 25 Euro Rate 4 Prozent und bei 200 Euro Rate 0,5 Prozent. Fragen Sie deshalb vor dem Abschluss nach Gebühr je Ausführung, Mindestgebühr, Spread und Kosten für die Auszahlung. Den Einstandskurs über alle Raten hinweg ermittelt der Einstandskurs-Rechner.
Fünf Fehler, die bei Sparplänen teuer werden
Der erste Fehler ist das Einrichten nach einem starken Kursanstieg. Die Daten der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich zeigen genau dieses Muster: Die Nutzerzahlen zogen im Schnitt rund zwei Monate nach Kursanstiegen an, und fast drei Viertel der Nutzer stiegen bei einem Bitcoin-Kurs über 20.000 US-Dollar ein.
Der zweite Fehler ist das Abbrechen im Rückgang, also der Verkauf genau dann, wenn die Raten am wenigsten wert sind. Der dritte ist eine Rate, die zu hoch für das eigene Haushaltsbuch ist und im nächsten Engpass storniert werden muss. Der vierte ist das Sammeln über mehrere Wallets hinweg, was die Zuordnung beim Verkauf erschwert, weil die Verbrauchsfolge nach dem BMF-Schreiben walletbezogen gilt. Der fünfte ist der fehlende Beleg: Ohne Datum, Betrag, Kurs und Gebühr je Rate lässt sich ein Gewinn oder Verlust später nicht sauber erklären, und die Mitwirkungspflichten treffen Sie, nicht den Handelsplatz.
Was Sie vor der ersten Rate klären
Die Verbraucherzentrale nennt zwei Punkte, die vor jeder Geldanlage stehen. Erstens die Rücklage: Ein Puffer von zwei bis drei Monatsgehältern für unerwartete Ausgaben gehört auf ein jederzeit verfügbares Konto. Zweitens die Schulden: Schuldentilgung hat Vorfahrt vor Geldanlage, weil Kredite in der Regel mehr Zinsen kosten, als sich mit derselben Summe verdienen lässt. Zu Kryptowährungen schreibt dieselbe Quelle, dass sie zur Geldanlage nicht geeignet sind.
Klären Sie danach vier Fragen für sich. Wie lange können Sie das Geld entbehren, ohne es anfassen zu müssen? Was passiert mit Ihrem Haushalt, wenn der Wert der Raten nach einem Jahr um 75 Prozent niedriger steht, wie es im Jahr 2022 der Fall war? Können Sie den gesamten eingezahlten Betrag abschreiben, ohne dass es Ihre Lebensplanung trifft? Und halten Sie die Belege über Jahre so, dass Sie zu jeder der zwölf Raten Datum, Betrag, Kurs und Gebühr nachweisen können? Wer eine dieser Fragen nicht klar beantwortet, sollte die Rate nicht einrichten. Wie groß ein Anteil überhaupt sein kann, behandelt der Text zum Krypto-Anteil im Portfolio.
Häufige Fragen
Senkt ein Sparplan das Risiko eines Totalverlusts?
Nein. Der Durchschnittskosteneffekt verteilt nur den Einstiegszeitpunkt über mehrere Termine. Verliert der gekaufte Wert seinen gesamten Wert, verlieren alle Raten gemeinsam. Die gemeinsame Warnung von ESMA, EBA und EIOPA vom 17. März 2022 nennt den vollständigen Verlust des eingesetzten Geldes ausdrücklich als reale Möglichkeit bei Kryptowerten. Ein Sparplan ist eine Kauftechnik und kein Schutz gegen dieses Risiko.
Hat jede Rate eine eigene Haltefrist?
Ja. Jede Rate ist eine eigene Anschaffung im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG, und für jede läuft die Frist von einem Jahr ab ihrem eigenen Kauftag. Bei zwölf Raten im Jahr laufen zwölf Fristen nebeneinander. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 lässt für die Zuordnung beim Verkauf die Verbrauchsfolge FiFo zu, walletbezogen und innerhalb einer Wallet beizubehalten.
Was passiert steuerlich, wenn ich Coins tausche?
Der Tausch eines Kryptowerts in einen anderen gilt als Veräußerung. Nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 beginnen die Veräußerungsfristen des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG nach jedem Tausch neu. Ein Tausch setzt die Uhr also zurück, auch wenn kein Euro auf Ihr Konto fließt. Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 Euro bleibt.
Wann passt ein Krypto-Sparplan nicht?
Wenn keine Rücklage vorhanden ist oder Schulden offen sind. Die Verbraucherzentrale empfiehlt einen Puffer von zwei bis drei Monatsgehältern auf einem jederzeit verfügbaren Konto und stellt Schuldentilgung vor Geldanlage, weil Kredite in der Regel mehr Zinsen kosten, als sich mit derselben Summe verdienen lässt. Zu Kryptowährungen schreibt dieselbe Quelle, dass sie zur Geldanlage nicht geeignet sind.
Wie stark schlagen die Kosten bei kleinen Raten durch?
Sie fallen bei jedem einzelnen Kauf an, bei monatlicher Rate also zwölfmal im Jahr. Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: 1 Euro Mindestgebühr je Ausführung sind bei einer Rate von 25 Euro genau 4 Prozent und bei 200 Euro 0,5 Prozent. Dazu kommt der Spread zwischen An- und Verkaufskurs, der im Kurs steckt und selten getrennt ausgewiesen wird.
Ist dieser Artikel eine Anlage- oder Steuerberatung?
Nein. Der Text gibt Regeln aus dem Einkommensteuergesetz, dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 und Veröffentlichungen von Aufsichtsbehörden und Verbraucherschützern wieder. Er enthält keine Kaufempfehlung, kein Kursziel und keine Prognose. Für Ihren Einzelfall in Steuerfragen ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater zuständig.
Quellen
- Crypto shocks and retail losses, BIS Bulletin Nr. 69Bank für Internationalen Zahlungsausgleich · 20.02.2023
- § 23 EStG, private VeräußerungsgeschäfteBundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de · Abruf 13.09.2026
- Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter KryptowerteBundesministerium der Finanzen · 06.03.2025
- Bevor Sie Geld anlegen: Das kleine Einmaleins der GeldanlageVerbraucherzentrale · Abruf 13.09.2026
- Zwei bis drei Monatsgehälter gehören für Notfälle aufs TagesgeldkontoVerbraucherzentrale · Abruf 13.09.2026
- EU financial regulators warn consumers on the risks of crypto-assets, ESA 2022 15ESMA, EBA und EIOPA · 17.03.2022


