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Rechner · 2 Min.

Was hat dich eine Einheit wirklich gekostet?

Trage deine Käufe mit Menge, Kurs und Gebühr ein. Der Rechner bildet daraus den gewichteten Einstandskurs, den Break-even nach Verkaufsgebühr und dein Ergebnis beim heutigen Kurs. Ein Schieberegler spielt andere Kurse durch, die Tabelle zeigt jeden Kauf einzeln mit seiner Haltefrist.

Deine Käufe

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Eine Zeile je Kauf. Vorbelegt sind zwei erfundene Beispielkäufe, deren Kurse aus dem heutigen Marktkurs abgeleitet und keine historischen Kurse sind. Überschreibe sie mit deinen Zahlen.

%

Gebühr und Spread, die beim Verkauf abgehen.

20 % vom Kurs300 %
Keine Anlageberatung, keine Steuerberatung. Der angenommene Kurs ist ein Rechenspiel, keine Erwartung. Der Rechner kennt nur Käufe: Wer bereits Teile verkauft hat, nimmt die verkaufte Menge selbst aus der Liste. Für die Steuer zählt nicht dieser Durchschnitt, sondern die Verbrauchsfolge je Wallet nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025.
Dein Einstand je Einheit
Gesamtmenge
Eingesetzt mit Gebühren
Break-even-Kurs
Wert beim Kurs
Ergebnis nach Gebühren
Einstand
Break-even
Angenommen

Der Einstand enthält die Kaufgebühren. Der Break-even-Kurs ist der Kurs, ab dem ein Verkauf nach Abzug der Verkaufsgebühr genau null ergibt.

Jeder Kauf einzeln

Anteil, Einstand und Ergebnis je Kauf
Gekauft amMengeAnteilEinstand je EinheitErgebnisFrist endet

Für die Steuer zählt nicht dieser Durchschnitt. Bei einem Teilverkauf entscheidet die Verbrauchsfolge je Wallet, welche Einheiten weggehen, in der Regel die zuerst gekauften. Die Spalte „Frist endet“ zeigt, wann die einjährige Haltefrist des jeweiligen Kaufs abläuft. Wie sich das auf die Steuer auswirkt, rechnet der Haltefrist-Rechner.

Hinweis: Keine Anlageberatung und keine Steuerberatung. Der Szenario-Kurs ist eine Annahme zum Durchspielen, keine Aussage über künftige Kurse.

So rechnet das Werkzeug

Der Einstandskurs ist ein gewichteter Mittelwert, kein einfacher Durchschnitt der Kurse. Der Rechner addiert alle Kaufsummen (Menge mal Kurs) und alle Kaufgebühren, dann teilt er das Ergebnis durch die Gesamtmenge. Wer viel zu einem hohen Kurs und wenig zu einem niedrigen gekauft hat, landet deshalb näher am hohen Kurs. Zwei Käufe zu 0,05 Einheiten für 39.000 Euro und 0,03 Einheiten für 56.000 Euro ergeben zusammen 0,08 Einheiten und 3.630 Euro, hier ohne Gebühren gerechnet, also einen Einstand von 45.375 Euro je Einheit. Der Mittelwert der beiden Kurse läge bei 47.500 Euro und wäre falsch.

Der Break-even-Kurs liegt darüber, weil beim Verkauf noch einmal etwas abgeht. Die Formel lautet Einstand geteilt durch (1 minus Verkaufsgebühr). Bei 0,5 Prozent Verkaufsgebühr und einem Einstand von 45.375 Euro liegt der Break-even bei 45.603 Euro. Der Schieberegler nimmt einen Kurs zwischen 20 und 300 Prozent des heutigen Marktkurses an und rechnet Wert und Ergebnis neu. Das ist eine Annahme zum Durchspielen, keine Prognose und keine Aussage darüber, wohin ein Kurs geht.

Warum die Steuer anders rechnet

Für die eigene Übersicht ist der Durchschnitt praktisch, für das Finanzamt zählt er so nicht. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zu Kryptowerten nennt in Randnummer 61 zuerst die Einzelbetrachtung: Wer weiß, welche Einheiten er verkauft hat, rechnet mit deren eigenen Anschaffungskosten. Ist das nicht möglich, gelten für die Haltefrist die zuerst angeschafften Einheiten als verkauft, für die Wertermittlung ist die Durchschnittsmethode vorgesehen, aus Vereinfachungsgründen darf auch dort zuerst gekauft, zuerst verkauft angesetzt werden. Entscheidend ist der Zusatz: Die Betrachtung ist walletbezogen, und die einmal gewählte Methode bleibt, bis alle Einheiten dieser Bezeichnung in dieser Wallet verkauft sind.

Praktisch heißt das: Ein Teilverkauf trifft in der Regel die ältesten Einheiten. Genau die sind oft schon länger als ein Jahr im Bestand und damit nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerfrei, während die jüngeren Käufe noch in der Frist stehen. Die Kaufgebühren gehen dabei nicht verloren, sie laufen nur über einen anderen Posten als die Verkaufsgebühren. Transaktionsgebühren beim Kauf zählt das BMF-Schreiben zu den Anschaffungsnebenkosten, die im Zusammenhang mit der Veräußerung aufgewendeten Transaktionsgebühren sind nach Randnummer 59 als Werbungskosten zu berücksichtigen. Beide mindern den steuerpflichtigen Gewinn, den § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG als Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten bestimmt.

Hinweis: Die Tabelle unter dem Rechner zeigt je Kauf, wann die einjährige Haltefrist abläuft. Für die Steuerrechnung selbst ist der Haltefrist-Rechner gedacht. Beides ersetzt keine Steuerberatung.

Die Kosten, die nicht auf der Rechnung stehen

Neben der ausgewiesenen Gebühr steht der Spread, also der Abstand zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis. Er taucht in keiner Abrechnung als Posten auf, wirkt aber wie eine zweite Gebühr: Wer sofort nach dem Kauf wieder verkaufen würde, bekäme weniger heraus, als er bezahlt hat, selbst bei null ausgewiesenen Gebühren. Deshalb hat dieser Rechner zwei getrennte Felder, eines für die Kaufgebühr je Kauf und eines für die Verkaufsgebühr in Prozent. Wer den Spread mitrechnen will, schlägt ihn auf die Verkaufsgebühr auf.

Dass es sich lohnt, diese Zahlen selbst nachzurechnen, zeigt eine Erhebung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Nach einer repräsentativen Befragung von 1.000 Personen im April 2026 besitzen rund 13 Prozent der Erwachsenen in Deutschland Kryptowerte, das sind über neun Millionen Menschen. Bei 16 Wissensfragen beantworteten die Besitzerinnen und Besitzer im Schnitt 57 Prozent richtig und 31 Prozent falsch. Wer seinen eigenen Einstand kennt, hat zumindest eine Zahl weniger im Nebel.

Wo der Rechner aufhört

Er kennt nur Käufe, keine Verkäufe. Wer bereits Teile verkauft hat, muss die verkaufte Menge selbst aus den Zeilen nehmen, sonst stimmt die Gesamtmenge nicht. Er rechnet alles in Euro und nimmt an, dass die Käufe in Euro abgerechnet wurden. Ein Tausch von Münze gegen Münze ist steuerlich ein Verkauf und ein Kauf zugleich, hier lässt er sich nur als Kauf zum Kurs am Tauschtag abbilden. Staking-Erträge, Airdrops und Mining-Belohnungen sind eigene Anschaffungen zum Marktkurs im Zeitpunkt des Zuflusses, sie gehören mit diesem Kurs in die Liste und nicht als Gebühr. Der Marktkurs stammt aus einer Datei auf dieser Seite, die alle zehn Minuten neu geschrieben wird, dein tatsächlicher Verkaufskurs weicht davon ab. Und der Rechner sagt nichts darüber, ob ein Kauf oder ein Verkauf sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Einstandskurs und Break-even-Kurs?

Der Einstandskurs ist, was dich eine Einheit im Schnitt gekostet hat, inklusive der Kaufgebühren. Der Break-even-Kurs liegt darüber: Er ist der Kurs, ab dem ein Verkauf nach Abzug der Verkaufsgebühr genau null ergibt. Bei 0,5 Prozent Verkaufsgebühr liegen die beiden Werte rund 0,5 Prozent auseinander.

Warum ist der Durchschnitt der Kurse nicht mein Einstand?

Weil die Mengen unterschiedlich groß sind. Ein großer Kauf zieht den Einstand stärker als ein kleiner. Gerechnet wird deshalb Summe aller Kaufsummen plus Gebühren, geteilt durch die Gesamtmenge. Nur bei gleich großen Käufen kommt dasselbe heraus wie beim einfachen Mittelwert.

Gilt mein Einstandskurs auch für die Steuer?

Nur ausnahmsweise. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 nennt in Randnummer 61 die Einzelbetrachtung als Grundsatz und lässt sonst die Durchschnittsmethode oder vereinfachend zuerst gekauft, zuerst verkauft zu, jeweils bezogen auf die einzelne Wallet. Für die Haltefrist zählen immer die ältesten Einheiten zuerst.

Wie trage ich Käufe ein, die keine Euro-Käufe waren?

Setze den Kurs an, zu dem die Einheiten im Zeitpunkt des Erwerbs bewertet wurden. Bei einem Tausch ist das der Marktkurs am Tauschtag, bei Staking-Erträgen der Kurs im Zeitpunkt des Zuflusses. Die Menge trägst du wie bei einem normalen Kauf ein, die Gebühr in Euro.

Quellen