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Altcoins & DeFi · Staking erklärt

Staking: Ertrag, Risiko und Steuer

Für einen eigenen Validator bei Ethereum sind 32 ETH nötig, alles darunter läuft über Dritte. Dieser Text nennt belegte Größenordnungen, die Kosten eines Fehlers und die Steuerregel, die in Deutschland gilt.

Von der inotoken RedaktionStand 13.09.20268 Min. LesezeitGeprüft, mit Quellen
Symbolbild einer geschichteten Münze mit aufsteigenden Ebenen, Sinnbild für Erträge aus StakingKI-Symbolbild
Die Antwort in einem Satz

Beim Staking hinterlegen Sie Kryptowerte, damit ein Netz mit Proof of Stake Blöcke erzeugt, und erhalten dafür zusätzliche Einheiten; in Deutschland zählen die Erträge aus passivem Staking nach § 22 Nummer 3 EStG in der Regel als sonstige Einkünfte und sind ab 256 Euro im Kalenderjahr steuerpflichtig.

Staking heißt: Sie binden Kryptowerte, damit ein Netz mit Proof of Stake Blöcke erzeugen und absichern kann, und bekommen dafür zusätzliche Einheiten. Bei Ethereum läuft die Zeit seit dem 15. September 2022 in Slots von 12 Sekunden, 32 Slots ergeben eine Epoche, und in jedem Slot schlägt ein zufällig ausgewählter Validator einen Block vor. Wer selbst validieren will, hinterlegt 32 ETH. Alles darunter läuft über Dritte, und damit beginnt der Teil, den die Werbung selten erklärt.

Was beim Staking tatsächlich passiert

Ein Validator ist kein Sparkonto, sondern eine Pflicht. Er muss online sein, Blöcke vorschlagen und die Vorschläge anderer bestätigen. Erfüllt er das, erhält er einen Anteil an neu ausgegebenen Einheiten und an Gebühren. Fällt er aus, greifen kleine Inaktivitätsstrafen, die davon abhängen, wie viele Validatoren gleichzeitig fehlen. Verhält er sich widersprüchlich, greift Slashing.

Als Faustregel nennt die Projektseite zum eigenständigen Staking für einen eigenen Knoten eine NVMe-SSD mit 4 TB, 64 GB Arbeitsspeicher und eine Anbindung mit etwa 50 Mbit/s im Empfang und 25 Mbit/s im Versand. Eine Einzahlung erkennt das Netz in rund 13 Minuten, danach steht der neue Validator in einer Warteschlange, bevor er überhaupt bestätigen darf. Ein Validator trägt mindestens 32 ETH und mit den passenden Abhebe-Berechtigungen bis zu 2.048 ETH. Wie Konsensverfahren zusammenhängen, steht im Text zur Funktionsweise einer Blockchain.

Vier Formen, vier Risikoprofile

Der Mindesteinsatz entscheidet, welchen Weg Sie gehen. Beim eigenen Validator behalten Sie die Kontrolle und tragen die Technik. Bei einem Pool bringen Sie kleine Beträge ein und bekommen anteilige Belohnungen. Beim Liquid Staking erhalten Sie zusätzlich einen handelbaren Token, der den hinterlegten Betrag abbildet. Bei einem Verwahrer übernimmt ein Anbieter alles, auch die Schlüssel.

Vier Staking-Formen im Vergleich. Steuerlich fällt passives Staking nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 in der Regel unter § 22 Nummer 3 EStG mit der Freigrenze von 256 Euro im Kalenderjahr; wer selbst Blöcke erstellt, kann je nach Einzelfall auch gewerblich tätig sein. Stand 13. September 2026
FormMindesteinsatzKontrolle über die SchlüsselAusstiegWichtigste Risiken
Eigener Validator32 ETHbei Ihnenerst Austrittswarteschlange, dann Auszahlung im Durchlauf mit höchstens 16 Abhebungen je BlockSlashing, Ausfall der Technik, Inaktivitätsstrafen
Pool, delegiertBruchteile, je nach Protokoll ab 0,01 ETHbeim Protokoll oder BetreiberEntbindungsfrist von mehreren bis mehreren zehn TagenFehler im Programmcode, Weitergabe von Strafen, Gebühren
Liquid StakingBruchteilebeim Protokollüber den Verkauf des Zusatz-Tokens, möglicher KursabschlagAbschlag des Tokens, Programmcode, Bündelung bei wenigen Betreibern
Verwahrer oder Plattformje nach Anbieterbeim AnbieterFristen und Obergrenzen des AnbietersInsolvenz, Vermischung von Kundenbeständen, Sperre von Auszahlungen

Was Staking bringt, soweit es belegt ist

Nachprüfbare Zahlen gibt es genau eine Handvoll, und sie stehen im gemeinsamen Bericht von EBA und ESMA vom 16. Januar 2025. Er nennt für den Stand Oktober 2024 eine durchschnittliche Jahresverzinsung auf Protokollebene von rund 3,46 Prozent bei Ethereum und 6,73 Prozent bei Solana. Bei den Endkundenangeboten verschiedener Dienstleister nennt der Bericht für Ethereum 2,29 bis 5,09 Prozent, für Solana 5,94 bis 7,74 Prozent. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Die Aufsicht hat diese Werte nicht selbst erhoben, sondern von einem gewerblichen Datenanbieter übernommen, und in einem Anhang desselben Berichts steht für Ethereum eine obere Grenze von 10,25 Prozent statt 5,09 Prozent.

Diese Angaben sind eine Momentaufnahme, keine Zusage. Die Höhe hängt davon ab, wie viel im Netz hinterlegt ist, wie viele Gebühren anfallen und welchen Anteil ein Dienstleister einbehält. Der Bericht weist darauf hin, dass manche Anbieter nur die Belohnungen der Konsensebene weitergeben und die der Ausführungsebene einbehalten. Ein Ertrag in Ether bleibt außerdem ein Ertrag in Ether: Fällt der Kurs stärker als die Belohnung wächst, steht am Ende ein Verlust in Euro.

Zur Größenordnung des Markts: Der in Liquid-Staking-Protokollen hinterlegte Wert lag im Oktober 2024 bei 44 Milliarden US-Dollar, knapp 80 Prozent davon auf Ethereum. Für die EU schätzen EBA und ESMA das dezentrale Staking auf etwa 3,6 Milliarden Euro, hochgerechnet über den Anteil der EU an den Nutzern weltweit. Was ein bestimmter Prozentsatz über Jahre ausmacht, können Sie im Staking-Zinseszins-Rechner selbst einsetzen.

Slashing, Sperrfristen und Warteschlangen

Slashing trifft Validatoren, die zwei Blöcke im selben Slot vorschlagen oder widersprüchliche Bestätigungen abgeben. Bei einem Validator mit 32 ETH werden sofort 0,0078125 ETH verbrannt; der Betrag wächst linear mit dem Einsatz, bei 2.048 ETH sind es also 0,5 ETH. Danach beginnt eine Entfernungsfrist von 36 Tagen, in der der Einsatz weiter schrumpft. Am Tag 18 folgt eine Zusatzstrafe, deren Höhe davon abhängt, wie viel Ether anderer bestrafter Validatoren in denselben 36 Tagen betroffen war. Im schlimmsten Fall ist der komplette Einsatz weg.

Der Ausstieg dauert, und zwar in zwei Schritten. Abheben ist erst seit dem Shapella-Upgrade am 12. April 2023 bei Block 17.034.870 überhaupt möglich. Wer ganz aussteigt, meldet zuerst einen freiwilligen Austritt an; wie lange der dauert, hängt nach der Projektseite davon ab, wie viele gleichzeitig aussteigen. Erst danach zahlt das Netz aus, und zwar über einen Durchlauf, den die Blockvorschlagenden reihum durch alle Validatoren fahren. In einen Block passen höchstens 16 Abhebungen, das sind bis zu 115.200 je Tag; ein Durchlauf über 400.000 Abhebungen braucht rund 3,5 Tage, über 800.000 etwa 7 Tage. EBA und ESMA beschreiben Sperr- und Entbindungsfristen von mehreren bis mehreren zehn Tagen, teils mit Obergrenzen je Kunde und mit Gebühren, deren Höhe sich vorab schwer abschätzen lässt.

Beim Liquid Staking kommt ein eigenes Risiko dazu: Der Zusatz-Token kann am Markt unter den Wert des hinterlegten Ethers fallen. EBA und ESMA nennen als Risiken dezentraler Protokolle ausgenutzte Fehler im Programmcode und Angriffe über die Abstimmung des Protokolls; für das Staking selbst nennen sie die Bündelung großer Bestände bei wenigen Betreibern und die offene Frage, ob und wie weit Strafen und Slashing an die Kunden weitergereicht werden. Bei undurchsichtigen Produkten kommt das Gegenparteirisiko hinzu: Wird der Anbieter zahlungsunfähig oder stoppt Auszahlungen, gibt es auf der Kette nichts, was Sie einlösen könnten.

Steuern in Deutschland nach § 22 Nummer 3 EStG

Erträge aus passivem Staking, also der Teilnahme an einem Pool oder am Angebot einer Plattform, fallen nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 in der Regel unter § 22 Nummer 3 EStG. Es sind sonstige Einkünfte aus Leistungen. Bewertet werden die erhaltenen Einheiten mit dem Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung; aus Vereinfachungsgründen darf unterjährig der Zeitpunkt der Einbuchung in die Wallet angesetzt werden. Wer selbst Blöcke erstellt, fällt je nach den Umständen des Einzelfalls unter dieselbe Vorschrift oder in den gewerblichen Bereich.

Die Freigrenze steht in § 22 Nummer 3 Satz 2 EStG: Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie zusammen mit anderen Einkünften aus Leistungen weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen. Freigrenze heißt: Bei 255 Euro zahlen Sie nichts, bei 256 Euro ist der volle Betrag steuerpflichtig, zum persönlichen Steuersatz. Ein Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen darf nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden.

Wichtig für die Haltefrist: Das Schreiben stellt in Randnummer 63 klar, dass die Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG bei Currency- und Payment-Token nicht angewendet wird. Es bleibt bei einem Jahr. Die erhaltenen Einheiten gelten als angeschafft und starten ihre eigene Jahresfrist ab diesem Zeitpunkt. Für die Reihenfolge gilt eine walletbezogene Betrachtung; ist eine Einzelbetrachtung nicht möglich, zählen die zuerst angeschafften Einheiten als zuerst veräußert. Die gewählte Methode ist innerhalb einer Wallet beizubehalten, bis der Bestand dieser Handelsbezeichnung vollständig verkauft ist. Das Schreiben ersetzt die Fassung vom 10. Mai 2022 und gilt ab seiner Veröffentlichung im Bundessteuerblatt für alle offenen Fälle.

Dazu kommen Aufzeichnungspflichten: Zeitpunkt und Menge jeder Anschaffung, der angesetzte Kurs, die gewählte Verbrauchsfolge je Wallet und eine gesonderte Dokumentation der Einkünfte aus Mining, Forging, Staking und Lending. Die Fristen für jede Tranche rechnet der Haltefrist-Rechner aus, die Grundlagen stehen im Text zu Krypto-Steuern und Haltefrist.

So prüfen Sie ein Staking-Angebot

Prüfen Sie ein Angebot wie eine Ausleihe, nicht wie ein Konto. Die entscheidende Frage lautet nicht, wie hoch der Prozentsatz ist, sondern wer im Ernstfall haftet und wie schnell Sie wieder herauskommen.

  • Klären Sie, was eine Zulassung im konkreten Fall abdeckt. Staking selbst zählt nicht zu den Dienstleistungen, die die Verordnung (EU) 2023/1114 seit dem 30. Dezember 2024 erlaubnispflichtig macht: EBA und ESMA halten fest, dass Verleih, Kreditaufnahme und Staking dort nicht ausdrücklich geregelt sind. Erlaubnispflichtig wird ein Angebot erst über das, was daneben geschieht, etwa das Verwahren Ihrer Schlüssel.
  • Lassen Sie sich die Sperr- und Entbindungsfrist schriftlich geben, mit Obergrenzen je Auszahlung und mit den Gebühren beim Ausstieg.
  • Fragen Sie ausdrücklich, ob Strafen und Slashing an Sie weitergegeben werden und ob der Anbieter dafür haftet. EBA und ESMA halten genau diese Offenlegung für lückenhaft.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Bestände getrennt vom Vermögen des Anbieters gehalten werden. Bei Vermischung wird aus einem Kursrisiko im Insolvenzfall ein Ausfallrisiko.
  • Rechnen Sie den Ertrag in Euro, nicht in Einheiten. Der Text zu Ethereum und Bitcoin zeigt, wie stark die Ausgabe neuer Einheiten allein vom hinterlegten Bestand abhängt.
  • Legen Sie ab dem ersten Zufluss eine Aufstellung an: Datum, Menge, Kurs, Wallet. Ohne diese Aufzeichnung lässt sich die Freigrenze von 256 Euro später nicht belegen.
Hinweis: Dieser Text ist keine Anlageberatung und keine Steuerberatung. Staking kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Betrags führen, und keine der genannten Größenordnungen ist eine Zusage für die Zukunft.

Häufige Fragen

Muss ich Staking-Erträge in der Steuererklärung angeben?

Ja, sobald sie zusammen mit anderen Einkünften aus Leistungen 256 Euro im Kalenderjahr erreichen. Dann ist der volle Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber, und er wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz belastet. Angesetzt wird der Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung; unterjährig darf aus Vereinfachungsgründen der Zeitpunkt der Einbuchung in die Wallet genommen werden. Die Angabe erfolgt bei den sonstigen Einkünften nach § 22 Nummer 3 EStG.

Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?

Nein. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 stellt in Randnummer 63 klar, dass die Verlängerung nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG bei Currency- und Payment-Token nicht angewendet wird. Es bleibt bei einem Jahr. Die durch Staking erhaltenen Einheiten gelten als angeschafft und starten ihre eigene Jahresfrist ab diesem Zeitpunkt.

Was passiert, wenn mein Validator geslasht wird?

Bei einem Validator mit 32 ETH werden sofort 0,0078125 ETH verbrannt, bei größerem Einsatz anteilig mehr, danach läuft eine Entfernungsfrist von 36 Tagen, in der der Einsatz weiter schrumpft. Am Tag 18 kommt eine Zusatzstrafe, deren Höhe davon abhängt, wie viele Validatoren im selben Zeitraum bestraft wurden. Im Extremfall verlieren Sie den gesamten Einsatz.

Wie schnell komme ich wieder an mein Geld?

Nicht sofort. Abhebungen sind bei Ethereum erst seit dem 12. April 2023 möglich. Zuerst läuft die Austrittswarteschlange, deren Länge davon abhängt, wie viele gleichzeitig aussteigen; danach zahlt das Netz in einem Durchlauf aus, in den je Block höchstens 16 Abhebungen passen, also bis zu 115.200 je Tag. EBA und ESMA beschreiben Sperr- und Entbindungsfristen von mehreren bis mehreren zehn Tagen, teils mit Obergrenzen je Kunde und mit Gebühren beim Ausstieg.

Wie hoch sind die Erträge beim Staking?

Belegt ist eine Momentaufnahme: Für Oktober 2024 nennen EBA und ESMA auf Protokollebene rund 3,46 Prozent im Jahr bei Ethereum und 6,73 Prozent bei Solana, bei Endkundenangeboten 2,29 bis 5,09 Prozent für Ethereum. Die Aufsicht hat diese Werte nicht selbst erhoben, sondern von einem gewerblichen Datenanbieter übernommen. Diese Werte schwanken mit dem hinterlegten Bestand, den Gebühren und dem Anteil, den ein Dienstleister einbehält. Eine Zusage für die Zukunft ist das nicht.

Ist Liquid Staking sicherer, weil ich handeln kann?

Es löst ein Problem und schafft ein neues. Sie bleiben beweglich, weil Sie den Zusatz-Token verkaufen können, statt auf die Entbindungsfrist zu warten. Dafür kann dieser Token unter den Wert des hinterlegten Ethers fallen. Dazu kommen die Risiken, die EBA und ESMA für dezentrale Protokolle nennen: ausgenutzte Fehler im Programmcode, Angriffe über die Abstimmung des Protokolls und die Bündelung großer Bestände bei wenigen Betreibern.

Quellen