Altcoins & DeFi · Stablecoins erklärt
Stablecoins und ihre Risiken
Der Name verspricht Stabilität, die Bilanz dahinter entscheidet darüber. Dieser Text ordnet die drei Bauarten ein, nennt Marktzahlen der Aufsicht und zeigt, was MiCA seit 2024 tatsächlich verlangt.
KI-SymbolbildStablecoins sind Kryptowerte, deren Wert an eine Währung oder einen anderen Bezugswert gekoppelt ist; seit dem 30. Juni 2024 müssen Emittenten in der EU nach MiCA Reserven halten, jederzeit zum Nennwert zurücktauschen und dürfen keine Zinsen zahlen.
Ein Stablecoin ist ein Kryptowert, dessen Kurs an etwas anderes gebunden werden soll, fast immer an eine amtliche Währung. Die Verordnung (EU) 2023/1114 vom 31. Mai 2023, kurz MiCA, kennt dafür zwei Kategorien: den E-Geld-Token nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 7, der sich auf eine einzelne amtliche Währung bezieht, und den vermögenswertereferenzierten Token nach Nummer 6, der auf andere Werte oder eine Kombination zeigt. Das Versprechen klingt einfach. Es steht und fällt mit dem, was hinter dem Token liegt.
Drei Bauarten, drei Versprechen
Fiat-besicherte Stablecoins sind der Normalfall. Der Emittent nimmt Geld entgegen, gibt Token im gleichen Wert aus und legt das Geld in Einlagen und kurzlaufende Papiere. Nach den Zahlen der Europäischen Zentralbank bestanden die Reserven der beiden größten Stablecoins zum 30. September 2025 überwiegend aus US-Staatsanleihen, Reverse Repos, Anteilen an Geldmarktfonds, Bargeld und Bankeinlagen.
Krypto-besicherte Stablecoins hinterlegen andere Kryptowerte, und zwar mehr, als der Token wert ist. Diese Überdeckung ist nötig, weil die Sicherheit selbst schwankt. Fällt sie zu schnell, greifen automatische Verwertungen.
Algorithmische Stablecoins verzichten auf eine Reserve und steuern das Angebot über Regeln und einen zweiten Token. Genau diese Bauart ist im Mai 2022 zusammengebrochen. MiCA kennt keine eigene Kategorie dafür: Ein Token ohne ausreichende Reserve erfüllt die Anforderungen an E-Geld-Token oder vermögenswertereferenzierte Token schlicht nicht.
Wie groß der Markt ist und wofür er genutzt wird
Die Europäische Zentralbank bezifferte die Marktkapitalisierung aller Stablecoins in ihrem Finanzstabilitätsbericht vom November 2025 auf über 280 Milliarden US-Dollar, rund 8 Prozent des gesamten Kryptomarkts. Zwei auf den US-Dollar lautende Token beherrschen das Feld: Tether mit 184 Milliarden US-Dollar oder 63 Prozent und USD Coin mit 75 Milliarden US-Dollar oder 26 Prozent. Zwei Emittenten stehen damit für rund 90 Prozent des Umlaufs.
Auf Euro lautende Stablecoins sind dagegen eine Randerscheinung. Die EZB nennt für November 2025 rund 395 Millionen Euro, gemessen am Gesamtmarkt ein Bruchteil eines Prozents. Rund 99 Prozent des Umlaufs lauten auf US-Dollar.
Genutzt werden Stablecoins vor allem im Handel: Etwa 80 Prozent aller weltweit auf zentralen Handelsplattformen ausgeführten Geschäfte laufen nach demselben Bericht der EZB, Stand November 2025, über einen Stablecoin. Der Alltagsgebrauch ist klein. Nur etwa 0,5 Prozent der Volumina sind nach einer Auswertung, die die EZB zitiert, echte Überweisungen in Privatkundengröße; als solche zählen Beträge unter 250 US-Dollar, und Geschäfte von Programmen, Handelsrobotern sowie Umbuchungen innerhalb einer Plattform sind herausgerechnet. Der gemeinsame Bericht von EBA und ESMA vom 16. Januar 2025 ergänzt, dass auf den US-Dollar lautende Stablecoins für über 70 Prozent des gesamten gehandelten Volumens aller Kryptowerte standen. Marktprognosen, die bis 2028 von 2 Billionen US-Dollar sprechen, zitiert die EZB als Schätzung Dritter, nicht als eigene Erwartung.
Was im Mai 2022 mit TerraUSD geschah
TerraUSD war ein algorithmischer Stablecoin. Sein Kurs sollte über einen zweiten Token namens Luna stabil bleiben, dessen Menge ein Algorithmus gegenläufig steuerte. Anfang Mai 2022 kippte das Verhältnis. Die EZB beschreibt in ihrem Macroprudential Bulletin vom Juli 2022, dass Luna in einem Abverkauf fast seine gesamte Marktkapitalisierung verlor und das Kreditprotokoll, in dem TerraUSD hauptsächlich eingesetzt wurde, praktisch zusammenbrach.
Die Folgen blieben nicht auf ein Protokoll beschränkt. Nach dem Absturz fiel der in dezentralen Finanzanwendungen hinterlegte Wert um fast 40 Prozent oder 80 Milliarden Euro. Auch der damals größte Stablecoin geriet unter Druck, verlor zeitweise seine Bindung und verzeichnete Abflüsse von mehr als 10 Prozent seiner Marktkapitalisierung.
Der zweite Lehrfall stammt aus dem März 2023. Nach einer Fußnote im Bericht von EBA und ESMA verlor der zweitgrößte Stablecoin seine Bindung, als sein Emittent offenlegte, dass er 3,3 Milliarden US-Dollar bei der gescheiterten Silicon Valley Bank liegen hatte, etwa 8 Prozent seiner damaligen Reserven. Drei Tage später stand die Bindung wieder, nachdem US-Behörden erklärt hatten, die Gläubiger der Bank würden vollständig bedient. Das ist der Kern des Emittentenrisikos: Der Token ist so stabil wie die Bilanz dahinter, und im Ernstfall entscheidet mit, wer sonst noch einspringt.
Die drei Typen im Vergleich
| Merkmal | Fiat-besichert | Krypto-besichert | Algorithmisch |
|---|---|---|---|
| Deckung | Einlagen und kurzlaufende Papiere | andere Kryptowerte, überdeckt | keine Reserve, Regelwerk und zweiter Token |
| Wer haftet | der Emittent | das Protokoll und dessen Sicherheiten | niemand mit Bilanz |
| Rücktausch | nach Artikel 49 MiCA jederzeit zum Nennwert, gebührenfrei | Verwertung der Sicherheit, abhängig vom Kurs | kein Anspruch |
| MiCA-Einordnung | E-Geld-Token nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 7 | je nach Bezug vermögenswertereferenzierter Token nach Nummer 6 | erfüllt die Reserveanforderungen nicht |
| Reservepflicht in der EU | mindestens 30 Prozent als Bankeinlagen | Vermögenswertereserve nach Artikel 36 | keine zulässige Bauart |
| Zinsen für Halter | nach Artikel 50 verboten | nach Artikel 40 verboten | entfällt |
| Bekanntes Ereignis | Bindungsverlust im März 2023 nach einer Bankpleite | Zwangsverwertungen bei starken Kursstürzen | TerraUSD im Mai 2022 |
| Hauptrisiko | Emittent und Reserve | Kurssturz der Sicherheit, Fehler im Programmcode | Vertrauensverlust, dann Totalverlust |
Was MiCA seit dem 30. Juni 2024 verlangt
Artikel 149 der Verordnung legt zwei Termine fest: Die Regeln für E-Geld-Token und vermögenswertereferenzierte Token, also die Titel III und IV, gelten seit dem 30. Juni 2024, alles Übrige seit dem 30. Dezember 2024. Seit dem ersten Termin beaufsichtigt die BaFin in Deutschland die Emittenten solcher Token. E-Geld-Token dürfen nach der Darstellung der Aufsicht nur von E-Geld-Instituten und CRR-Kreditinstituten ausgegeben werden.
Vier Pflichten sind für Halter wichtig. Erstens gibt der Emittent E-Geld-Token nach Artikel 49 Absatz 3 zum Nennwert des entgegengenommenen Geldbetrags aus und zahlt ihn nach Absatz 4 jederzeit zum Nennwert zurück, nach Absatz 6 ohne Gebühr. Zweitens müssen nach Artikel 54 mindestens 30 Prozent der entgegengenommenen Geldbeträge auf gesonderten Konten bei Kreditinstituten liegen, der Rest in sicheren, liquiden Aktiva derselben Währung. Drittens verbieten Artikel 40 und Artikel 50 jede Verzinsung, auch über Dienstleister und auch verdeckt über die Preisgestaltung anderer Produkte. Viertens haben Halter vermögenswertereferenzierter Token nach Artikel 39 ein dauerhaftes Rücktauschrecht, ebenfalls ohne Gebühr.
Was MiCA nicht leistet: Sie macht aus einem Stablecoin keine Einlage. Es gibt keine gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro, und außerhalb der EU ausgegebene Token unterliegen anderen Regeln. Die EZB weist ausdrücklich auf das Risiko hin, dass ein Token gemeinsam in der EU und in einem Drittstaat ausgegeben wird und die in der EU beaufsichtigten Reserven dann nicht für alle Rücktauschwünsche reichen. Mehr zum Zeitplan und zu den Pflichten der Anbieter steht in unserem Text zur MiCA-Verordnung für Anleger.
So prüfen Sie einen Stablecoin, bevor Sie ihn halten
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich misst Stablecoins in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2025 an drei Tests: Einheitlichkeit, Elastizität und Integrität. Sie bestehe keinen davon und tauge deshalb nicht als Grundpfeiler des Geldsystems, allenfalls für eine Nebenrolle. Zur Einheitlichkeit führt der Bericht an, dass Stablecoins oft zu unterschiedlichen Kursen gehandelt werden. Für die Praxis heißt das: Behandeln Sie einen Stablecoin als Forderung gegen einen Emittenten, nicht als Bargeld.
- Prüfen Sie in der Registerliste der Aufsicht, ob der Token in der EU zugelassen ist und wer ihn ausgibt. Ohne Zulassung gibt es kein Rücktauschrecht nach MiCA.
- Lesen Sie im Kryptowerte-Whitepaper, woraus die Reserve besteht, wie oft sie geprüft wird und wie schnell ein Rücktausch abläuft.
- Klären Sie, ob der Emittent einzelne Guthaben sperren kann und unter welchen Bedingungen. Das Einfrieren einzelner Adressen ist technisch möglich und gehört in die Bedingungen.
- Trennen Sie das Verwahrrisiko vom Emittentenrisiko. Liegt der Token bei einem Handelsplatz, trifft Sie bei dessen Insolvenz zusätzlich das Anbieterrisiko; die FTX-Insolvenz vom 11. November 2022 zeigt, wie lange solche Verfahren dauern.
- Rechnen Sie damit, dass ein Stablecoin keine Zinsen bringen darf. Wer Ihnen in der EU eine laufende Vergütung auf den Token anbietet, bewegt sich gegen Artikel 40 und 50.
- Behandeln Sie das Halten steuerlich nicht als Selbstläufer. Der Tausch von Coin gegen Stablecoin ist eine Veräußerung. Unklare Begriffe schlagen Sie im Glossar nach.
Wie ein Stablecoin neben schwankenden Kryptowerten wirkt, können Sie im Portfolio-Mixer durchspielen. Wie viel davon überhaupt zu Ihrer Lage passt, behandelt der Text zum Krypto-Anteil im Portfolio. Warum Stablecoins fast alle auf Ethereum laufen, erklärt der Vergleich von Ethereum und Bitcoin.
Häufige Fragen
Sind Stablecoins so sicher wie Geld auf dem Bankkonto?
Nein. Ein Stablecoin ist eine Forderung gegen einen Emittenten, keine Einlage. Die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro je Kunde und Institut greift nicht. MiCA verlangt seit dem 30. Juni 2024 Reserven, ein Rücktauschrecht zum Nennwert und mindestens 30 Prozent Bankeinlagen, aber sie garantiert keinen Wert und ersetzt keine Sicherung.
Was passiert, wenn ein Stablecoin seine Bindung verliert?
Der Kurs fällt unter den Bezugswert, und alle wollen gleichzeitig zurücktauschen. Im März 2023 dauerte es drei Tage, bis der zweitgrößte Stablecoin seine Bindung zurückgewann, nachdem sein Emittent 3,3 Milliarden US-Dollar bei einer gescheiterten Bank offenlegen musste; zurück kam die Bindung erst, als US-Behörden zusagten, die Gläubiger dieser Bank vollständig zu bedienen. Bei TerraUSD im Mai 2022 kam die Bindung nie zurück, der Wert ging verloren.
Darf ich für Stablecoins Zinsen bekommen?
In der EU nicht vom Emittenten und nicht vom Kryptowerte-Dienstleister. Artikel 40 und Artikel 50 der Verordnung (EU) 2023/1114 verbieten jede Vergütung, die an die Haltedauer geknüpft ist, ausdrücklich auch verdeckte Formen über die Preisgestaltung anderer Produkte. Angebote mit laufender Verzinsung auf einen Stablecoin sollten Sie deshalb genau prüfen.
Warum gibt es kaum Stablecoins auf Euro?
Weil die Nachfrage im Kryptohandel auf den US-Dollar zielt. Die EZB bezifferte auf Euro lautende Stablecoins im November 2025 auf rund 395 Millionen Euro, während der Gesamtmarkt zum selben Stand über 280 Milliarden US-Dollar erreichte und zu etwa 99 Prozent auf den US-Dollar lautete. Wer in Euro rechnet, trägt bei Dollar-Token zusätzlich ein Wechselkursrisiko.
Sind algorithmische Stablecoins nach MiCA noch erlaubt?
Eine eigene Kategorie dafür gibt es nicht. Wer in der EU einen Token mit Wertbindung öffentlich anbietet, fällt unter die Regeln für E-Geld-Token oder vermögenswertereferenzierte Token, und beide setzen eine Reserve sowie ein Rücktauschrecht voraus. Ein Modell ohne Deckung erfüllt diese Anforderungen nicht und ist damit nicht zulassungsfähig.
Muss ich Gewinne aus Stablecoins in Deutschland versteuern?
Der Tausch eines Coins in einen Stablecoin gilt als Veräußerung und kann ein privates Veräußerungsgeschäft auslösen, wenn zwischen Anschaffung und Tausch weniger als ein Jahr liegt. Der Stablecoin selbst schwankt kaum, ein Wechselkursgewinn bei Dollar-Token ist aber möglich. Für Details gilt das BMF-Schreiben vom 6. März 2025.
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA), Artikel 3, 39, 40, 49, 50, 54 und 149Amtsblatt der EU L 150 · 31.05.2023
- Stablecoins on the rise: still small in the euro area, but spillover risks loomEuropäische Zentralbank, Financial Stability Review · November 2025
- Decentralised finance: a new unregulated non-bank system?Europäische Zentralbank, Macroprudential Bulletin · Juli 2022
- Neue Spielregeln für einen neuen Markt: MiCAR in DeutschlandBaFin · 01.07.2024
- The next-generation monetary and financial system, Jahreswirtschaftsbericht 2025, Kapitel IIIBank für Internationalen Zahlungsausgleich · 2025
- Joint EBA and ESMA Report on recent developments in crypto-assets (Artikel 142 MiCA)EBA und ESMA · 16.01.2025


